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Aus der liberalen Theorie folgt, daß gewisse Arten von Kriegen abzulehnen sind. Beispielsweise widerspricht ein Raubkrieg oder ein Krieg zur Versklavung einer Bevölkerung liberalen Prinzipien. Die klassischen Liberalen wandten sich auch gegen Kabinettskriege, die im Interesse einer zumeist adeligen Oberschicht oder einfach zum Zeitvertreib geführt wurden.
Hingegen sollten Kriege zulässig sein, die sich auf das Recht zur Notwehr oder das Recht zur Nothilfe stützen. Relativ einfach liegt der Fall eines Verteidigungskriegs im engen Sinne (direkter Angriff auf Land und Leute).
Aber es kann auch andere Fälle geben, wie beispielsweise einen präventiven Schlag bei einer sich aufbauenden Bedrohung. Man muß ja auch nicht abwarten, bis jemand, der eine Waffe auf einen richtet und droht zu schießen, buchstäblich geschossen hat. Ein Beispiel, das sich so argumentieren läßt, wäre die Ausschaltung von Atomwaffen in der Hand eines Regimes, das sich zu deren möglichem Einsatz zum Angriff auf einen oder Verbündete bekannt hat. Beispiel könnte Iran sein.
Zum anderen kann man aber auch Nothilfe leisten, wenn Rechte von Menschen verletzt sind, und beispielsweise einen Diktator stürzen. Es gibt aus liberalen Prinzipien keine Pflicht, aber eine Berechtigung schon. Beispiele könnten Libyen oder Iraq sein. Ein anderes Beispiel wäre Nothilfe im Zuge von vertraglichen Verpflichtungen oder eine Bündnisses.
_________________ "Den rechten Kämpfer jedoch für die Rechte und Freiheiten des Volkes erkennt man daran, dass er auch in den für den Liberalismus ungünstigen Zeiten auf dem Platze bleibt." - Eugen Richter 1884 im Reichstag.
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